Competec / Bundesgericht gibt grünes Licht für den Neubau
Bundesgericht gibt grünes Licht für den Neubau
Willisau, 4. April 2019 – Erleichterung bei Competec: Das Bundesgericht hat zugunsten der aargauisch-luzernischen Handelsgruppe entschieden und die Baubeschwerde endgültig abgewiesen. Nach mehreren Jahren Verzögerung kann Roland Bracks Unternehmen den dringend benötigten Erweiterungsbau nun doch so realisieren, wie er projektiert und bewilligt wurde.
«Für uns kommt der Bundesgerichtsentscheid einem Befreiungsschlag gleich», sagt Roland Brack, Gründer und Inhaber der Competec-Gruppe. Er sei sehr froh, dass das Bundesgericht klar bestätigt, dass Competec alle Vorschriften eingehalten habe. Nun müsse man sich, so Brack, in der Planung nicht mehr mit unkalkulierbaren externen Faktoren und Zeiträumen auseinandersetzen, sondern könne sich auf den Neubau konzentrieren.
Roland Brack spendet Entschädigung
Competec kann folglich das Bauprojekt in den ursprünglich geplanten Dimensionen und damit in der Form, in der es bewilligt worden ist, ausführen. Die Einsprachen der Anwohner hatten somit ausser der Verzögerung keine Wirkung. Für Roland Brack war es der erste Gerichtsfall in seiner unternehmerischen Karriere. Für ihn ist es bedauerlich, dass ein Grossteil der Verfahrenskosten nicht durch die Parteien getragen, sondern eigentlich durch die öffentliche Hand subventioniert wird. Deshalb wird er die ihm zustehende Entschädigung von der unterliegenden Partei nicht annehmen, sondern in Form einer Spende an ein regionales Hilfswerk wieder der Allgemeinheit zukommen lassen. Die Details zur Spende werden zu einem späteren Zeitpunkt separat veröffentlicht.
Dank an Behörden, Ämter und Planer
Ins
Verfahren, das in mehreren Jahren sämtliche Instanzen durchlaufen hat, waren
viele Behörden, Ämter und Planer involviert. Roland Brack: «Ich möchte allen
Behörden, Amtsstellen und Planern für die hervorragende Arbeit danken. Es wurde
viel Vorarbeit geleistet, und ich bin sehr froh darüber, dass das Bundesgericht
nun final bestätigt, dass alles gesetzeskonform war.
Insbesondere die Entscheidungen des Stadtrats Willisau wurden im
Einspracheverfahren durch die Beschwerdeführer in Frage gestellt. «Der klare
Entscheid bestätigt die korrekte Beurteilung durch den Stadtrat», so Brack.
Dank an die involvierten Handwerker
«Den um Offerten angefragten Handwerksbetrieben danken wir für die aufgebrachte Geduld. Die Phase der Unsicherheit, ob ein Auftrag nun kommt oder nicht – und, falls ja wann – geht endlich zu Ende. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit für die Realisierung. Ich hoffe auf eine möglichst problemlose und unfallfreie Bauzeit», erwähnt Roland Brack.
Investition stärkt Standort und schafft weitere Arbeitsplätze
Es sei wichtig, ist Roland Brack überzeugt, dass das Unternehmen dieses Kapitel hinter sich lassen könne, um sich den Herausforderungen des Schweizer Handels zu stellen – wie etwa der hierzulande wachsenden Popularität des Versandhandels aus China. Die Investition in den Ausbau der eigenen Logistik sei von grosser Bedeutung. Die dadurch ermöglichten Leistungen und Angebote seien essenziell, um sich im zunehmend internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Die weitere Entwicklung der einheimischen, inhabergeführten und unabhängigen Handelsgruppe hänge deshalb stark von den Ausbaumöglichkeiten ab. Das Bundesgericht verfügte im Oktober, dass der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukomme. Dies ermöglichte einen vorzeitigen Start der Bauarbeiten – unter dem Risiko eines Rückbaus bei einem negativen Entscheid. Wegen der hohen Dringlichkeit löste Competec bereits erste Tiefbauarbeiten aus, die seit einigen Wochen im Gange sind. Der definitive Entscheid kommt genau rechtzeitig, so dass der Bau ohne Unterbruch weitergeführt werden kann. Die derzeitige Planung sieht eine Bauzeit von rund zwei Jahren vor.
Der Competec-Erweiterungsbau: eine (fast) unendliche Geschichte
Die Competec Logistik AG plant in Willisau seit Ende 2015 einen Erweiterungsbau mit den Abmessungen 140 (L) × 31 (H) × 60 (B) Meter. Er bietet über 20’000 Quadratmeter Nutzfläche zur Lagerung von Mittel- und Grossteilen und wird auch zahlreiche weitere Arbeitsplätze enthalten, welche sukzessive mit den Ausbauschrittten gesteigert werden. Die erste Baubewilligung des Stadtrats Willisau im Herbst 2016 fochten Nachbarn an. Das Kantonsgericht hiess ihre Beschwerde im Juni 2017 gut und verpflichtete den Stadtrat zu weiteren Abklärungen. Der Stadtrat von Willisau holte ein Gutachten zur Landschaftsverträglichkeit ein. Ferner verlangte er von der Bauherrin ein Begrünungs-, ein Farb- und Materialkonzept. Im Februar 2018 erteilte der Stadtrat erneut die Baubewilligung. Dagegen erhoben dieselben Nachbarn erneut Beschwerde. Das Kantonsgericht hat mit Urteil vom Juli 2018 die Beschwerde abgewiesen, worauf die Beschwerdeführer den Fall ans Bundesgericht weitergezogen haben. Dieses hat die Sache noch nicht abschliessend beurteilt, jedoch im Oktober 2018 verfügt, dass der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen sei. Competec hatte infolge dieser Verzögerungen die Planung zum dritten automatischen Kleinteilelager «AutoStore III» vorgezogen. Die Stadt Willisau hatte die Bewilligung für die baulichen Massnahmen am bestehenden Gebäude bereits im Juli erteilt. Im November konnte mit AutoStore III im bestehenden Gebäude begonnen werden. Im Februar 2019 hat Competec bereits erste Tiefbauarbeiten für den Neubau aufgenommen.