Competec / Erweiterungsbau muss weitere Hürde überwinden
Erweiterungsbau muss weitere Hürde überwinden
«Wir haben heute Morgen aus den Medien erfahren, dass die Beschwerdeführer den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Wir nehmen diese Entscheidung mit grosser Sorge zur Kenntnis. Von offizieller Seite sind wir naturgemäss noch nicht benachrichtigt worden. Zum Inhalt der erneuten Beschwerde können wir deshalb keine Stellung nehmen. Das Bundesgericht wird nun zuständig sein, den Inhalt zu beurteilen.
Ganz unerwartet trifft uns die Beschwerde indes nicht: Wir haben Vorkehrungen getroffen, uns mit der Situation zu arrangieren und andere Projekte vorzuziehen. Wir müssen uns darauf einstellen, rund ein weiteres halbes Jahr zu verlieren. In der Zwischenzeit stecken wir unsere Energie und unsere Ressourcen in einen massiven Ausbau im bestehenden Gebäude: Wir sind glücklich darüber, dass wir im Juli die Baubewilligung für eine dritte AutoStore-Anlage erhalten haben und den internen Ausbau unserer Kapazität voll vorantreiben können. Die Planung läuft bereits auf Hochtouren. Über das Projekt AutoStore III werden wir zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich informieren, sobald die Ausführungs-Planung abgeschlossen ist.»
Roland Brack, Gründer und Inhaber der Competec-Gruppe
Hintergrund
Die Competec Logistik AG plant in Willisau seit 2015 einen Erweiterungsbau mit den Abmessungen 140 (L) × 31 (H) × 60 (B) Meter. Er soll über 20’000 dringend benötigte Quadratmeter Nutzfläche zur Lagerung von Mittel- und Grossteilen bieten. Die erste Baubewilligung des Stadtrats Willisau im Herbst 2016 fochten Nachbarn an. Das Kantonsgericht hiess ihre Beschwerde im Juni 2017 gut und verpflichtete den Stadtrat zu weiteren Abklärungen. Der Stadtrat von Willisau holte ein Gutachten zur Landschaftsverträglichkeit ein. Ferner verlangte er von der Bauherrin Konzepte zu Begrünung, Farbgebung und Materialien. Im Februar 2018 erteilte der Stadtrat erneut die Baubewilligung. Dagegen erhoben dieselben Nachbarn erneut Beschwerde. Das Kantonsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2018 die Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführer haben nun von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.