Erleichtert: Competec-Gründer Roland BrackLuzern/Willisau/Mägenwil, 9. Juli 2018 – Grosse Erleichterung bei der Competec-Gruppe: Das Kantonsgericht Luzern weist die Ende März eingegangene Beschwerde gegen den in Willisau geplanten Erweiterungsbau der Handelsgruppe vollumfänglich ab. «Wir sind über den schnellen Entscheid vor den Sommerferien sehr froh», kommentiert Competec-Gründer und –Inhaber Roland Brack das Urteil. «Ich bin erleichtert darüber, dass das Kan-tonsgericht den Baubewilligungsentscheid des Willisauer Stadtrats vorbehaltlos stützt. Die Arbeit, den im Urteil vom 22. Juni 2017 kritisierten Formfehler zu heilen, hat sich gelohnt.» Jetzt hofft Roland Brack, dass das Urteil bald rechtskräftig wird und die lange Phase der Ungewissheit endlich ein Ende hat. Falls dem so wäre, würde man bei Competec gerne noch dieses Jahr mit den Bauarbeiten beginnen.

Mehrere Jahre Verzögerung

Die Competec Logistik AG plant in Willisau seit 2015 einen Erweiterungsbau mit den Abmessungen 140 (L) × 31 (H) × 60 (B) Meter. Er soll über 20’000 dringend benötigte Quadratmeter Nutzfläche zur Lagerung von Mittel- und Grossteilen bieten. Die erste Baubewilligung des Stadtrats Willisau im Herbst 2016 fochten Nachbarn an. Das Kantonsgericht hiess ihre Beschwerde im Juni 2017 gut und verpflichtete den Stadtrat zu weiteren Abklärungen. Der Stadtrat von Willisau holte ein Gutachten zur Landschaftsverträglichkeit ein. Ferner verlangte er von der Bauherrin ein Begrünungs-, ein Farb- und Materialkonzept. Im Februar 2018 erteilte der Stadtrat erneut die Baubewilligung. Dagegen erhoben dieselben Nachbarn erneut Beschwerde. Das Kantonsgericht hat nun mit Urteil vom 2. Juli 2018 die Beschwerde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

 

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